Sonntag, 25. Mai 2008

Bekomme ich auch eine Nachzahlung - Für wen gilt dieses Urteil 10 Ca 279/08 des Arbeitsgerichtes Dortmund



Der Sachverhalt:

KIK ist zur Nachzahlung von Gehaltsteilen verurteilt worden. Im vorliegenden Fall hatte KIK jahrelang nur 5.20 Euro brutto gezahlt, der Richter sah allerdings 7.90 - 8.20 als zu zahlenden Mindestlohn an.

Für einen Zeitraum von 4 Jahren wurde eine Nachzahlung von ca. 9000 Euro errechnet.

Selbstverständlich gilt dieses Urteil nur für die Klägerin, die hier Klage eingereicht hat und für KIK als beklagten Arbeitgeber.

Da das Urteil aber durchaus eine Signalwirkung hat darf wohl davon ausgegangen werden, daß der Discounter KIK hier in den Instanzenweg, notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt gehen wird.

Sollten nämlich alle betroffenen Arbeitnehmer auf die Idee kommen eine gleichartige Klage einzureichen so könnte das durchaus für den Konzern teuer werden.

Im vorliegenden Falle hat der Richter die Nachzahlung für 4 Jahre rückwirkend als rechtens erachtet und entsprechend geurteilt.

Die Klage war im Oktober 2007 am Arbeitsgericht Dortmund eingereicht worden, erst am 14.5.2008, also ca. 8 Monate später wurde das Urteil verkündet.

Wenn Kik den Weg in die Instanzen geht; zuerst zum Landesarbeitsgericht nach Hamm und später vielleicht zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt, so werden bestimmt noch 2 - 3 Jahre vergehen, bis hier ein höchstrichterliches Urteil vorliegt.

Der Konzern hat nach eigenen Angaben ca. 18 000 Mitarbeiter, davon ca. 9000 Teilzeitmitarbeiter / innen.

Sollten davon nur 1000 Mitarbeiterinnen auf die Idee kommen ebenfalls eine Klage einzureichen und sollten ihnen als Klägerinnen nur durchschnittlich 5000 Euro zugesprochen werden so käme auf KIK eine finanzielle Belastung von 5 Millionen Euro zu.

Das würde die Bilanz wohl doch ein wenig beeinflussen; oder auch nicht, denn der Konzern macht ca. 1,2 Milliarden Jahresumsatz.

Vielleicht würde als Folge dieser Rechtsprechung auch nur das Sponsoring der Sportvereine gekürzt oder gestrichen ? Denn bekanntlich finanziert KIK die Vereine VFL Bochum, (Fussball - Bundesliga) und EHC Eintracht Dortmund. (Eishockey)

Der Konzern müsste natürlich nur zahlen, wenn er aufgrund weiterer Klagen und weiterer Urteile zur Nachzahlung von Gehältern verurteilt würde.

Frage: Sind die Fälle denn dann nicht längst verjährt ?

Jein, einige sicherlich, weil man nicht für ewige Zeiten zurück bzw. nachfordern kann, im vorliegenden Falle waren 4 Jahre als Nachforderungszeitraum anerkannt worden, andere sicherlich nicht, weil die Fälle in diesem zeitlichen Rahmen liegen.

Frage: Wie kann ich als betroffener KIK Mitarbeiter die Verjährung im eigenen Fall verhindern?

Durch Einreichung einer entsprechenden Klage am zuständigen Arbeitsgericht. Die Klage hemmt die Verjährung.

Frage: Wie gehe ich am besten vor ?

Als Gewerkschaftsmitglied können Sie die Gewerkschaft einschalten. Die dortige Rechtsabteilung übernimmt dann den Fall.

Frage: was mache ich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin ?

Sie sollten sich unserer Interessengemeinschaft anschliessen. Wir organisieren den die Fälle und sorgen erst einmal dafür, daß keine Verjährung eintritt.

Frage: Welche Vorteile hat das für mich ?

Ihre Forderung verjährt nicht, Sie können entweder selbst klagen und ein eigenes Urteil herbeiführen; oder Sie warten zusammen mit den anderen Betroffenen darauf, daß durch die Führung eines Musterverfahrens der Sachverhalt geklärt wird.

Frage: Welche Kosten entstehen mir als Kläger ?

Die Kosten entstehen in Abhängigkeit vom Streitwert. Sie müssen anhand der jeweiligen Gebührentatbestände be - und abgerechnet werden. Wer z.B. 10 000 Euro von KIK fordern kann hat höhere Kosten zu akzeptieren als derjenige, der z.B. aufgrund kürzerer Beschäftigungsdauer nur 3500 Euro von KIK fordern kann.

Dazu muss vorweg gefragt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist ?
Wenn ja übernimmt diese die aussergerichtlichen Kosten des Verfahrens. Es bedarf insoweit der Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung .

Wenn Sie selbst klagen wollen:

Die Einschaltung eines Anwaltes ist ratsam, schliesslich ist bereits bekannt, daß KIK viele verschiedene Arbeitsvertragsvarianten eingesetzt hat und es kommt immer im Einzelfall auf den vorhandenen Arbeitsvertrag an.

Bereits aus standes - und wettbewerbsrechtlichen Gründen darf ein Rechtsanwalt keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und ohne anschliessende Gebührenabrechnung erbringen. Ein Anwalt, der nur einen einzelnen Fall dieser Art bearbeitet, wird sicherlich eine entsprechende Beratungsgebühr erheben und bei der Auftragserteilung einen entsprechenden Kostenvorschuß verlangen.

Wichtig: Auch wenn Sie den Prozess gewinnen müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen. Ein Kostenausgleichsanspruch gegen die verlierende Partei, in diesem Falle also KIK, besteht - anders als beim amts - oder landgerichtlichen Verfahren - beim arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz nicht.

Wenn Sie sich uns anschliessen wollen:

Hier gilt der Spruch: Besser gemeinsam als einsam !

Ein Anwalt, der sich in die Sache eingearbeitet hat kennt den Sachverhalt aus vielen Akten. Es variieren immer nur die Beschäftigungszeiten, die Höhe der Stundenlöhne und die vorliegenden Arbeitsverträge.

Im geplanten Musterverfahren können die Interessen vieler Kläger gebündelt werden.

Zur Aufbereitung der Akten benötigen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 100 EURO von Ihnen, zusätzlich sind 20 EURO in den Prozesskostenfond einzuzahlen.

Ihre Kosten betragen somit zu Anfang 120 EURO.

Frage: Welche Unterlagen werden zur Prüfung benötigt:

Arbeitsvertrag
Lohnabrechnung
Kontoauszüge
Kündigungsschreiben


Frage:

Wohin muss ich die Unterlagen senden ?

Kanzlei Frank Feser
Dellbrücker Mauspfad 319

51 069 Köln


Frage: Wohin muss ich den Organisationsbeitrag (120 EURO) überweisen ?

Kontoinhaber: LSO e.V.

Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Bearbeitungskosten KIK
Konto: 10 69800 BLZ 370 205 00



Für Auskünfte / Rückfragen:

Lohndumping Selbsthilfe Organisation (LSO)

Rüdiger Weber

0163 - 8044309 (Wir rufen zurück)

Hinweis:
Nach Einreichung der Unterlagen / Zahlung der Kosten wird die Verjährungsfrage geprüft, eine Vollmacht von Ihnen angefordert und ggfls. der erforderliche Schriftsatz zur Unterbrechung der Verjährung an das zuständige Arbeitsgericht versandt.



Einige Hinweise zu den juristischen Möglichkeiten:

Sammelverfahren im Kapitalanlagerecht nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

http://www.verbraucherschutz-forum.de
































1 Kommentar:

Peter hat gesagt…

Kik ist ja wirklich ein Härtefall in Sachen Dumpinglöhne. Aber es gibt leider viele Unternehmen, die ihre Teilzeitkräfte hemmungslos ausnutzen. Da hilft nur, sich gut mit seinen Rechten auszukennen, damn man dem Chef vielleicht sogar ohne teuren Anwalt klarmachen kann, dass Arbeit auch gerecht bezahlt werden muss. Mir hat dieser Blog zum Thema Lohn geholfen, als ich mich endlich gegen die vielen unbezahlten Überstunden gewehrt habe.
Ich wünsche allen viel Glück im Fall Kik!