Sonntag, 25. Mai 2008

Gericht verurteilt Discounter Kik zu höherem Lohn


Dortmund - Der Textildiscounter Kik ist vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt worden, einer geringfügig Beschäftigten einen höheren Lohn nachzuzahlen. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht.

Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen muss nun für die vergangenen vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn, der nach Auffassung des Gerichts zwischen 7,90 und 8,20 Euro liegt, nachzahlen. Insgesamt sind dies über 9000 Euro. Die 46 Jahre alte Klägerin wird von der Gewerkschaft Ver.di unterstützt. Die Gewerkschaft erwartet nun ähnliche Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund in zwei weiteren Fällen von Klagen gegen Kik.


Quelle: dpa

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